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Bildungspolitik und Schulreform im 19. Jahrhundert, Berger, Thomas, 9783640293865

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Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Pdagogik – Geschichte der Pd., Note: “-“, Bayerische Julius-Maximilians-Universitt Wrzburg, 7 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland wird ein “Recht auf Bildung” nicht ausdrcklich normiert. Jedoch ergibt sich das Recht auf Bildung(-smglichkeiten) aus den im Grundgesetz festgeschriebenen Grundrechten. Das Recht auf Bildung gehrt zu den kulturellen Menschenrechte. “Es ist eine Sache, jedem Menschen das Recht auf Bildung zuzugestehen. Eine andere Sache ist es, die gesellschaftlichen und schulischen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen zu schaffen, die es jedem Einzelnen erlauben, von diesem Menschenrecht Gebrauch zu machen. Gerade dies ist die Aufgabe der Bildungs- und Schulpolitik.” (vgl. Bhm/Grell 2002, S. 3) Die wesentlichen Elemente des heutigen Schulsystems gehen vor allem “auf die politischen Entscheidungen zurck, die bereits in der Weimarer Republik getroffen worden sind.” (vgl. Bhm/Grell 2002, S.3) In der folgenden Ausarbeitung sollen die Schulgeschichte und Bildungspolitik des 19. Jahrhunderts dargestellt werden. Hauptaugenmerk liegt hierbei auf den Reformen und Entwicklungen in Preuen, wobei in anderen deutschen Lndern hnliche Entwicklungen und Reformen des Schulsystems von statten gingen, deren Darstellung an dieser Stelle aber zu weit fhren wrde. Meine Ausfhrungen gehen zuerst auf die allgemeinen Entwicklungen und Reformen des Schulsystems in Preuen ein und anschlieend auf die einzelnen Schulformen, wie die Hheren Schulen (Gymnasium, Realschule und Mdchenschule), das Niedere Schulwesen und die Universitten. Da die Entwicklungen des Elementarbereichs vllig losgelst von der restlichen Bildungspolitik verlief und der Elementarbereich zu dieser Zeit nicht Teil des Bildungswesens war, mchte ich darauf in dieser Arbeit nicht nher eingehen. Erst im 20. Jahrhundert, nach dem Ersten Weltkrieg, gab es Bestrebungen den Kindergarten dem Bildungssystem zuzuordnen. Dieser sollte zur untersten Stufe der Volksschule werden und somit den Kindergartenbesuch fr alle Kinder verbindlich machen. Das Reichsjugendwohlfahrtsgesetz von 1922 belie es allerdings bei dem freiwilligen Kindergartenbesuch. (vgl. Rossbach, H.-G. 2003, S. 256) Noch heute wird die Kindergartenbildung nicht zum Bildungswesen zugeordnet. Sie wird als Aufgabe der Eltern bzw. Familien angesehen und unabhngig vom Bildungswesen betrachtet.

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